Berufsgenossenschaft – Patientenleitfaden & Erklärung

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Patientenleitfaden – Berufsgenossenschaft

Sie haben ein Rezept bekommen und möchten dies in unserer Praxis einlösen.

  • Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis entschieden haben!
  • Falls Sie als „BG Fall“ eine Heilmittelverordnung bei uns abgegeben haben, so besitzt diese nur eine zeitlich befristete Gültigkeit:
    • Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Verordnungsausstellung begonnen werden, danach ist das Rezept ungültig und verlangt nach einer Neuverordnung durch den Arzt. Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer sind ebenfalls durch die Verordnung vorgegeben.
    • Nach 2 Monaten ab Ausstellung ist das Rezept abgelaufen und muss in der Regel abgebrochen werden.

Was sollte ein Patient mitbringen?

  • Wenn die Behandlung in einem Behandlungsraum auf der Behandlungsbank stattfindet (z.B. Manuelle Therapie), benötigen Sie ein eigenes Badetuch bzw. Laken. Gegebenenfalls benötigen Sie Wechselschuhe mit heller Sohle (Turnschuhe).
  • Aktuelle Befunde und therapierelevante Untersuchungsergebnisse oder Nachbehandlungsschemata nach OP sind hilfreich für die Therapieplanung.

Behandlungsbeginn

  • Unser Ziel ist es, Wartezeiten bestmöglich zu vermeiden. Jedoch kann es in einzelnen Fällen zu kurzen Wartezeiten kommen.
  • Versuchen Sie auch in Ihrem Interesse möglichst pünktlich zu Ihren Terminen zu erscheinen!

Dauer der Behandlung

  • Je nach Verordnung hat Ihr Rezept einen bestimmten Rezeptwert und eine bestimmte Dauer. Darin enthalten ist Befund, Untersuchung, Therapie und Dokumentation.

Rezeptgebühr

  • Bei Patienten der Berufsgenossenschaften fällt keine gesetzliche Rezeptgebühr (auch „Eigenanteil“ genannt) an.

Terminabsagen und Ausfallgebühr

  • Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, so sagen Sie diesen Termin bitte möglichst frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher, ab.
  • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen und haben Ihren Termin nicht rechtzeitig 24 Stunden vorher abgesagt, so werden wir Ihnen diesen Ausfall privat in Rechnung zu stellen. (Gemäß der Regelung im §615 BGB)

Datenschutz

  • Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und behandeln alle Daten mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit und Diskretion.
  • Eine Weitergabe Ihrer Daten findet an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte und an Ihre Berufsgenossenschaftsversicherung statt.
  • Alle Datenschutzbestimmungen können Sie auf Wunsch als Ausdruck bekommen und gleichzeitig in unserem Aushang im Wartebereich entnehmen.

Ihr Praxis-Team der „Physiotherapie³“

Erklärung zur Ausfallentschädigung

Hiermit erkläre ich (Geburtsdatum: ), dass ich die zwischen mir und der Praxis Physiotherapie³ vereinbarten Termine 24 Stunden vor Therapiebeginn abzusagen, damit die für mich vorgesehene Therapiezeit noch anderweitig verplant werden kann. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. Sollte versäumt werden, nicht oder nicht rechtzeitig den / die vereinbarten Termine abzusagen und kann aus diesem Grund die vorgesehene Therapiezeit nicht anderweitig verplant werden, ist die Praxis Physiotherapie³ berechtigt, mir die ausgefallenen Behandlungszeiten in Höhe des Terminwertes in Rechnung zu stellen (Gemäß der Regelung im §615 BGB). Es ist mir dabei der Nachweis gestattet, ein Ausfall des Behandlungsentgelts sei nicht oder wesentlich niedriger entstanden. Verspätungen oder Kürzungen durch private Gründe des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten.

Unterschrift (gilt für Ausfall-Erklärung & Datenschutz)

Am Handy tippen Sie auf „Unterschrift hinzufügen“ – es öffnet sich ein großes Feld.

Unterschrift

Status: Noch nicht unterschrieben.