Patientenleitfaden – private Krankenversicherung
Fristen eines Rezeptes einer Privatkrankenkasse
- Ein Rezept der privaten Krankenkasse besitzt in der Regel eine Gültigkeit von 6 bis 12 Monaten.
Kosten und Dauer der Behandlung
- Im Sinne einer patientenorientierten Therapie bieten wir Ihnen in unserer Praxis folgende Therapiemodelle an:
- Basistherapie: Behandlung als Doppelbehandlung bei Verordnung von nur einem primären Heilmittel (Krankengymnastik oder Manuelle Therapie). (Verordnungsmenge geteilt durch 2 = Anzahl der Termine à 30 Minuten)
- Therapie PLUS: Behandlung als Doppelbehandlung bei Verordnung von zwei primären Heilmitteln Krankengymnastik UND Manuelle Therapie. (Verordnungsmenge = Anzahl der Termine à 30 Minuten)
- Therapie PREMIUM: Behandlung bei Verordnung von 3 primären Heilmitteln (Krankengymnastik UND Manuelle Therapie UND Krankengymnastik am Gerät). (Pro Termin eine Behandlungsdauer von 60 Minuten)
- Als primäres Heilmittel gelten alle aktiven und aktivierenden Maßnahmen der Physiotherapie (KG; MT; KGG). Alle passiven Maßnahmen (Thermotherapie, Massage, Hydro- und Elektrotherapie) haben eine kürzere Behandlungszeit.
- Als Grundlage für die Preise der Behandlung gelten die aktuell gültigen bundeseinheitlichen Beihilfesätze mit Ihrer aktuell gültigen Fassung. Diese können online auf der Beihilfe Bund eingesehen werden:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/heilbehandlungen.html
Behandlungsbeginn
- Unser Ziel ist es, Wartezeiten bestmöglich zu vermeiden. Jedoch kann es in einzelnen Fällen zu kurzen Wartezeiten kommen. Hiervon bleibt Ihre Therapiezeit unberührt.
- Sollten Sie zu Ihrem Termin verspätet erscheinen besteht kein Anspruch auf die volle Therapiezeit.
Terminabsagen und Ausfallgebühr
- Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, so sagen Sie diesen Termin bitte möglichst frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher, ab. Durch Ihre rechtzeitige Absage haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
- Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen und haben Ihren Termin nicht rechtzeitig 24 Stunden vorher abgesagt, so werden wir Ihnen diesen Ausfall privat in Rechnung stellen. (Gemäß der Regelung im §615 BGB)
Datenschutz
- Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und behandeln alle Daten mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit und Diskretion.
- Eine Weitergabe Ihrer Daten findet an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte und an Ihre Krankenversicherung statt. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.
- Alle Datenschutzbestimmungen können Sie auf Wunsch als Ausdruck bekommen und gleichzeitig in unserem Aushang im Wartebereich entnehmen.
Ihr Praxis-Team der „Physiotherapie³“
Erklärung zur Kostenübernahme und Ausfallentschädigung
Hiermit erkläre ich
(geb. am
),
dass ich durch den Patientenleitfaden vollständig über die Behandlungsdauer und alle entstehenden Behandlungskosten in der Praxis Physiotherapie³ aufgeklärt wurde.
Weiterhin erkläre ich, dass mir bekannt ist, dass der gesamte Rechnungsbetrag von mir persönlich zu zahlen ist und zwar unabhängig davon ob mir eine Erstattung durch die Krankenversicherung oder Beihilfe zusteht,
gerade auch dann, wenn das Behandlungsentgelt seitens der kostenerstattenden Stellen nicht in vollem Umfang anerkannt und / oder beglichen werden sollte.
Die ausgestellte Rechnung ist von mir binnen 14 Tagen nach Ausstellung zu begleichen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse oder Beihilfe die entstandenen Kosten bereits erstattet haben.
Ich verpflichte mich die zwischen mir und der Praxis Physiotherapie³ vereinbarten Termine 24 Stunden vor Therapiebeginn abzusagen,
damit die für mich vorgesehene Therapiezeit noch anderweitig verplant werden kann.
Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin gleichwohl aus welchem Grunde nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.
Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten.
Sollte versäumt werden, nicht oder nicht rechtzeitig den / die vereinbarten Termine abzusagen und kann aus diesem Grund die vorgesehene Therapiezeit nicht anderweitig verplant werden,
ist die Praxis Physiotherapie³ berechtigt, mir die ausgefallenen Behandlungszeiten in Höhe des wirtschaftlichen Verlustes in Rechnung zu stellen (Gemäß der Regelung im §615 BGB).
Es ist mir dabei der Nachweis gestattet, ein Ausfall des Behandlungsentgelts sei nicht oder wesentlich niedriger entstanden.
Verspätungen oder Kürzungen durch private Gründe des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten.
Unterschrift (gilt für Erklärung & Datenschutz)
Am Handy tippen Sie auf „Unterschrift hinzufügen“ – es öffnet sich ein großes Feld.
Unterschrift
Status: Noch nicht unterschrieben.
Bitte unterschreiben
Tipp: Für mehr Platz Gerät drehen.