Gesetzlich versichert – Patientenleitfaden & Erklärung

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Patientenleitfaden – gesetzliche Krankenversicherung

Fristen eines Rezeptes der gesetzlichen Krankenkasse

  • Eine Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkasse unterliegt vertraglich festgelegten Fristen:
  • Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Verordnungsausstellung begonnen werden, danach ist das Rezept ungültig und verlangt nach einer Neuverordnung durch den Arzt.
  • Rezepte mit Verordnungsmenge von 6 Therapieeinheiten haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Therapiebeginn und mit größerer Verordnungsmenge eine Gültigkeit von 6 Monaten.
  • Danach sind wir verpflichtet die Rezepte abzubrechen und vorzeitig abzurechnen.

Dauer der Behandlung, Zuzahlung, Rezeptgebühr

  • Im Sinne einer patientenorientierten Therapie bieten wir Ihnen in unserer Praxis zwei verschiedene Therapiemodelle an:
  • Basistherapie: Behandlung als Doppelbehandlung mit einer Gesamtbehandlungsdauer von 30 Minuten pro Behandlung. (Verordnungsmenge geteilt durch 2 = Anzahl der Termine)
  • Therapie PLUS: Behandlungszeit 40 Minuten (Doppelbehandlung von 30 Minuten plus 10 Minuten Zusatzzeit für 15 € pro Termin)
  • Bei beiden Therapiemodellen fällt für jede Heilmittelverordnung eine gesetzliche Rezeptgebühr an. Diese Gebühr setzt sich zusammen aus 10 € pro Rezept plus 10% des Rezeptwertes. Wir sind verpflichtet, diesen Betrag bei Ihnen einzufordern, und ihn an die jeweilige Krankenkasse weiterzugeben.
  • Diese Gebühr wird zum ersten Tag der Behandlung fällig und ist vor Beendigung des Rezeptes zu entrichten.

Behandlungsbeginn

  • Unser Ziel ist es, Wartezeiten bestmöglich zu vermeiden. Jedoch kann es in einzelnen Fällen zu kurzen Wartezeiten kommen. Hiervon bleibt Ihre Therapiezeit unberührt.
  • Sollten Sie zu Ihrem Termin verspätet erscheinen besteht kein Anspruch auf die volle Therapiezeit.

Terminabsagen und Ausfallgebühr

  • Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, so sagen Sie diesen Termin bitte möglichst frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher, ab. Durch Ihre rechtzeitige Absage haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
  • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen und haben Ihren Termin nicht rechtzeitig 24 Stunden vorher abgesagt, so werden wir Ihnen diesen Ausfall privat in Rechnung zu stellen. (Gemäß der Regelung im §615 BGB)

Datenschutz

  • Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und behandeln alle Daten mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit und Diskretion.
  • Eine Weitergabe Ihrer Daten findet an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte und an Ihre Krankenversicherung statt. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.
  • Weiterhin nutzen wir für unsere Abrechnung mit den Kassen den Dienstleister Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH (Marienstraße 10, 70178 Stuttgart). Auch diese Firma ist verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln.
  • Alle Datenschutzbestimmungen können Sie auf Wunsch als Ausdruck bekommen und gleichzeitig in unserem Aushang im Wartebereich entnehmen.

Ihr Praxis-Team der „Physiotherapie³“

Erklärung zur Ausfallentschädigung und Zuzahlung

Hiermit erkläre ich (geb. am ), die zwischen mir und der Praxis Physiotherapie³ vereinbarten Termine 24 Stunden vor Therapiebeginn abzusagen, damit die für mich vorgesehene Therapiezeit noch anderweitig verplant werden kann. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin gleichwohl aus welchem Grunde nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. Sollte versäumt werden, nicht oder nicht rechtzeitig den / die vereinbarten Termine abzusagen und kann aus diesem Grund die vorgesehene Therapiezeit nicht anderweitig verplant werden, ist die Praxis Physiotherapie³ berechtigt, mir die ausgefallenen Behandlungszeiten in Höhe des wirtschaftlichen Verlustes in Rechnung zu stellen (Gemäß der Regelung im §615 BGB). Es ist mir dabei der Nachweis gestattet, ein Ausfall des Behandlungsentgelts sei nicht oder wesentlich niedriger entstanden. Verspätungen oder Kürzungen durch private Gründe des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten.

Weiterhin erkläre ich, die gesetzlich festgeschrieben Rezeptgebühr in voller Höhe ohne Abzug fristgerecht an die Praxis Physiotherapie³ zu entrichten.

Ich habe die Erklärung zur Ausfallentschädigung und Zuzahlung gelesen, verstanden und akzeptiere die Bedingungen mit meiner Unterschrift. Die Bedingungen sind nachzulesen im Patientenleitfaden, der mir bei Behandlungsbeginn ausgehändigt wurde.

Unterschrift (gilt für Ausfall-Erklärung & Datenschutz)

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Unterschrift

Status: Noch nicht unterschrieben.

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